· 

TikTok-Account ohne Grund gesperrt? Widerspruch nicht erfolgreich? - Liegt kein Verstoß gegen die Community-Richtlinien vor, ist die Sperre aufzuheben!

Was tun, wenn der TikTok-Account grundlos und endgültig gesperrt wurde und der Widerspruch nicht funktionierte? - Rechtsanwalt Sven Nelke hilft!

Ohne Vorwarnung und Ankündigung darf TikTok den Account grundsätzlich nicht sperren, erst recht nicht, wenn tatsächlich kein Verstoß gegen die Community-Richtlinien vorliegt! Reagiert TikTok nicht und bleibt der Widerspruch erfolglos, kann TikTok gerichtlich zur Freischaltung verpflichtet werden. Zu Unrecht deaktivierte Accounts sind nämlich unverzüglich wieder freizuschalten (siehe LG Neuruppin, Einstweilige Verfügung vom 22.03.2023 - 3 O 81/23).



KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG ANFORDERN!

 

Ihr Social Media-Konto wurde gesperrt und deaktiviert? Sie sind der Meinung, dass dies zu Unrecht oder gar ohne Grund erfolgte oder haben Sie gar nichts getan, was die Sperre und Deaktivierung von Instagram, Facebook, TikTok Twitter, etc. rechtfertigen könnte? Was tun? - Zögern Sie nicht und lassen Sie sich professionell helfen. Fordern Sie gerne unsere kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an!

Alternativ können Sie uns auch gerne anrufen, um Ihre kostenlose Ersteinschätzung direkt vom Rechtsanwalt am Telefon zu erhalten. Gerne sind wir für Ihre kostenlose Ersteinschätzung auch über WhatsApp erreichbar:

 

02232 / 30 484 60


Das TikTok-Konto unseres Mandanten wurde gesperrt und deaktiviert - Auch nach Widerspruch wurde es nicht wieder freigeschaltet, obgleich tatsächlich kein Verstoß vorlag und die Sperre ohne ersichtlichen Grund erfolgte!

Unser Mandant nutzt TikTok privat. Dort zeigte er sich gerne in Livestreams, um mit seiner "Community" zusammen Rätsel zu lösen.  Auf diese Weise vermochte er es, eine gewisse Reichweite aufzubauen. Seine Livestreams waren immer relativ gut besucht.

 

Von jetzt auf gleich wurde der TikTok-Account unseres Mandanten gesperrt. Unser Manant verstand nicht, wieso er gesperrt wurde. Eine vorherige Anhörung oder nachträgliche Begründung lies TikTok vermissen. Er bekam nur folgende Fehlermeldung:

Dein Konto wurde wegen mehrerer Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien endgültig gesperrt_TikTok_Account_deaktiviert_was tun?_Rechtsanwalt_Sven_Nelke_hilft

 

"Dein Konto wurde wegen mehrerer Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien endgültig gesperrt"

 

Unser Mandant hat dann versucht, gegen diese Sperrung seines TikTok-Kontos Widerspruch einzulegen. Das klappte jedoch nicht, da er sich wegen der Sperre nicht mehr in seinen Account einwählen konnte. TikTok bestand aber darauf, dass der Widerspruch aus dem Account heraus erhoben werden sollte. Dies war unserem Mandanten nicht möglich. Er drehte sich gewissermaßen im Kreis. Seinem Anliegen wurde nicht abgeholfen.

 

Sodann nahm unser Mandant zu uns Kontakt auf. Nachdem er uns das Mandat erteilte, forderten wir TikTok auf, dass Konto umgehend zu entsperren und frei zu geben. TikTok antwortete zwar, schaltete das Konto aber nicht frei. So empfahlen wir unserem Mandanten, bei Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, um eine schnelle Entscheidung herbeizuführen.


LG Neuruppin: TikTok darf ohne berechtigten Grund einen Account nicht "endgültig" sperren. Ein grundlos deaktiviertes TikTok-Konto ist unverzüglich wieder freizuschalten!

Das Gericht folgte unserer Auffassung sehr zur Freude unseres Mandanten. Demnach stellte es fest, dass eine Sperre des TikTok-Accounts grundsätzlich nur rechtens ist, wenn ein berechtigter Grund zur Sperre vorlag. Dieser war aber nicht ersichtlich und insbesondere wurden unserem Mandanten das auch gar nicht mitgeteilt.

"Der Antragsteller hat einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund hinreichend glaubhaft gemacht.

 

Ein Abwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens ist dem Antragsteller in Anbetracht der von ihm glaubhaft dargelegten Beeinträchtigungen und in Anbetracht dessen, dass eine vollständige nachträgliche Kompensation dieser rein immateriellen Nachteile ausgeschlossen wäre, nicht zumutbar."

 

- zit. LG Neuruppin, Einstweilige Verfügung vom 22.03.2023 - 3 O 81/23



Die Entscheidung des LG Neuruppin (Einstweilige Verfügung vom 22.03.2023 - 3 O 81/23) gibt es hier:

(Anmerkung: Diese Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor:

 

1. Die Antragsgegnerin wird - einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verpflichtet, das seit dem 24.02.2023 gesperrte und deaktivierte TikTok-Konto des Antragstellers mit dem aktuellen Nutzernamen „XXX“ (URL bis zu Sperre: https://tiktok.com/@XXX wiederherzustellen und ihm die Nutzung seines Kontos wieder zu ermöglichen.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

 

Mit dem Beschluss ist zuzustellen:

Antragsschrift vom 20.03.2023 und die eidesstattliche Versicherung (Anlage K 1) sowie Anlage K 5.

 

Gründe:

 

Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragssehlift vom 20.03.2023 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

 

Der Antragsteller hat einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund hinreichend glaubhaft gemacht.

 

Ein Abwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens ist dem Antragsteller in Anbetracht der von ihm glaubhaft dargelegten Beeinträchtigungen und in Anbetracht dessen, dass eine vollständige nachträgliche Kompensation dieser rein immateriellen Nachteile ausgeschlossen wäre, nicht zumutbar. Im Rahmen der Folgenabwägung überwiegen die Interessen des Antragstellers. Denn würde sich die Sperrung durch die Antragsgegnerin nach Durchführung und rechtskräftigem Abschluss eines Hauptsacheverfahrens schließlich als rechtswidrig erweisen, wäre eine Wiederherstellung der Reichweite und Followerzahlen des Profils der Antragsteller - selbst wenn das Profil an sich noch nicht dauerhaft gelöscht wäre und reaktiviert werden könnte - nicht mehr möglich. Selbst eine Zeitspanne von einem Jahr würde sich im Bereich des schnelllebigen und sich stets wandelnden sozialen Netzwerks erheblich auf Reichweite und Followerzahlen auswirken. Eine nachträgliche finanzielle Kompensation dieser - wirtschaftlich nicht unmittelbar messbaren - Nachteile durch Schadensersatz oder Schmerzensgeld käme nicht in Betracht. Würde sich die Sperrung durch die Antragsgegnerin dagegen nach Durchführung des Hauptsacheverfahrens als rechtmäßig erweisen, sind keine gewichtigen Nachteile auf Seiten der Antragsgegnerin erkennbar, wenn zwischenzeitlich die Sperrung aufgehoben wäre und eine weitere Nutzung des Profils durch den Antragsteller stattfinden würde. Der Antragsgegnerin bliebe es insbesondere auch während der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens unbenommen, einzelne Beiträge des Antragstellers bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsrichtlinien zu sperren bzw. zu löschen und somit weiterhin Verstöße zum berechtigten Schutz der anderen Nutzer des Netzwerks gemäß ihren Nutzungsbedingungen zu ahnden.

 

Die Entscheidung war gemäß § 937 Abs. 2 ZPO wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung zu treffen. Die Gewährung rechtlichen Gehörs für die Antragsgegnerin vor Erlass des Prozesskostenhilfe gewährenden Beschlusses und der einstweiligen Verfügung war aufgrund der zu erwartenden langen Zustellungsdauer in Irland und mangels Vorhandenseins eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten zeitnah nicht möglich, was der Eilbedürftigkeit entgegenstand.

 

Der Erlass der einstweiligen Verfügung kommt für die Antragsgegnerin dennoch nicht überraschend, nachdem diese durch den Antragstellervertreter vor Beantragung der einstweiligen Verfügung an ihrem Sitz in Irland und per E-Mail angeschrieben wurde und ihre eine Frist bis zum 14.03.2023 gesetzt worden war.

 

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO. Bei der Bemessung des Streitwertes hat sich das Gericht der Angabe in der Antragsschrift angeschlossen.

 

Die Zustellung erfolgt gemäß § 922 Abs. 2, 192, 193, 183 ZPO auf Antrag der Antragstellerin durch das Gericht gemäߧ 183 Abs 1 ZPO, Art. 14 EuZustVO, weil eine Parteizustellung nach Art. 15 EuZustVO in Irland nicht zulässig ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.11.2018, 4 W 883/18).

(die vorbezeichneten Links führen auf: https://www.tiktok.com/@recht.help)



Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:

(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist noch nicht rechtskräftig.)

Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Download
LG Neuruppin, Einstweilige Verfügung vom 22.03.2023 - 3 O 81/23 - vertreten von RA Sven Nelke
TikTok darf ein Konto nicht ohne Grund sperren. Unberechtigte Sperren sind aufzuheben. Reagiert TiikTok auch nach einem Widerspruch nicht, so lässt sich der Anspruch auf Wiedereinräumung des TikTok-Accounts auch bei Gericht durchsetzen - LG Neuruppin, Einstweilige Verfügung vom 22.03.2023 - 3 O 81/23
Gericht_Entscheidung-grundlose_unberecht
Adobe Acrobat Dokument 719.0 KB

Erfahrungen mit Social Media - Accountsperren:

Die großen Social Media - Anbieter wie Instagram, Facebook, TikTok, Twitter, etc. hören Ihre Nutzerinnen und Nutzer nur selten an, bevor der Account gesperrt wird. Dies stellt grundsätzlich eine Pflichtverletzung dar. Unberechtigte Sperre sind jedoch aufzuheben; erst recht, wenn diese grundlose erfolgten. Wenn der Support nicht reagiert, lassen sich Rechtsansprüche auf Freischaltung oftmals auch bei Gericht durchsetzen.


Ihr TikTok-Konto wurde gesperrt, deaktiviert, gelöscht? Sie können sich die Sperre nicht erklären und kennen den Grund nicht?- Wir helfen Ihnen!

Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten mit Meta. Wir helfen Ihnen gerne und vertreten Sie deutschlandweit.

 

Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an!


Haben Sie eine Frage oder eine Anmerkung zu diesem Thema? - Nutzen Sie die Kommentarfunktion!

Nach Prüfung werden wir Ihre Frage beantworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantwortung Ihrer Rechtsfrage grundsätzlich keine Rechtsberatung ersetzt. Auch hier gilt der Gewährleistungsausschluss, wonach wir für die Beantwortung ihrer Fragen keine Gewähr übernehmen können. Wir beantworten Ihre Frage lediglich unverbindlich. Natürlich freuen wir uns auch über Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge oder ein Feedback!


Kommentar schreiben

Kommentare: 0