Bausparvertrag im Nachlass: Was im Erbfall zu beachten ist!


Bausparverträge sind eine beliebte Vermögensanlage. Bei Ableben ist jedoch nicht unbedingt gesagt, dass das erparrte Bausparguthaben den Erben zusteht. Der nachfolgende Artikel bleuchtet die Rechtlage hierzu.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beruft der Erblasser keinen zum Bezugsberechtigten im Bausparvertrag, so fällt die Bausparsumme mit dessen Ableben in den Nachlass.
  • Werden hingegen die Erben als Bezugsberechtigte bestimmt, so wird das Geld auf diese gemäß der jeweiligen Erbanteile verteilt. Ist der Nachlass überschuldet, können Erben das Erbe ausschlagen. Die Bausparsumme erhalten sie dennoch, da diese nicht zum Nachlass gehört.
  • Bestimmt der Erblasser, dass im Falle seines Ablebens die Bausparsumme an eine oder mehrere Personen  ausgekehrt werden soll, so fällt der Bausparvertrag nicht in den Nachlass.
  • Bevor die Bausparsumme ausgezahlt wird, können Erben gegebenenfalls gegenüber der Bank die Auszahlung stoppen. Der Bausparvertrag fällt dann in den Nachlass, die Erben profitieren und die bezugsberechtigte Person geht leer aus.


Bausparvertrag und Nachlass:

Ob ein Bausparvertrag in den Nachlass fällt bzw. zum Erbe dazuzählt oder nicht, hängt davon ab, was der der Erblasser für den Fall seines Ablebens bestimmt hat. Folgende Varianten sind möglich:

● Erblasser bestimmt keinen Bezugsberechtigten:

Macht der Erblasser zu Lebenszeiten keinen Gebrauch davon, für seinen Bausparvertrag eine bezugsberechtigte Person zu bestimmen, so fällt das Bausparguthaben bei Tode in den Nachlass. In diesem Falle ist die Bausparsumme gleichmäßig unter den Erben gemäß deren Erbteile aufzuteilen (nach § 160 Abs.2 VVG). Zudem kann hieran zugunsten eines Enterbten Pflichtteilsanspruch bestehen.

● Erblasser bestimmt seine "Erben" als Bezugsberechtigte:

Hat der Erblasser als Bezugsberechtigte lediglich "seine Erben" bestimmt, so gilt das voran gesagte und die Bausparsumme ist gleichmäßig unter den Erben gemäß der Erbteile aufzuteilen (nach § 160 Abs.2 VVG). Pflichtteilsberechtigte können einen Pflichtteilsanspruch geltend machen.

●Erblasser bestimmt eine Person als Bezugsberechtigte:

Bestimmt der Erblasser, dass eine Person bei Ableben das Bausparguthaben ausgezahlt bekommen soll, so ist diese bezugsberechtigt. Der Bezugsberechtigte erhält sodann das Geld ohne etwaige Einschränkungen, da der Bausparvertrag dann nicht in den Nachlass fällt. Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Pflichtteilsansprüche können nicht geltend gemacht werden (siehe BGH, Urteil vom 28.4.2010 – IV ZR 73/08).


Bausparvertrag bei Erbausschlagung:

Der Bausparvertrag bietet damit "taktische" Möglichkeiten, einen Teil des Vermögens bei Ableben zu sichern. Ist der Nachlass überschuldet, besteht aber ein Bausparvertrag, der als Bezugsberechtigte die Erben aufführt, so können die Erben sodann das Erbe ausschlagen. Sie erhalten die Bausparsumme ohne Abzüge.

Zum Beispiel: Der Erblasser hat Kreditschulden von mehreren 100.000 €. Zudem hat er daneben einen Bausparvertrag abgeschlossen und "seine Erben" als Bezugsberechtigte bestimmt. Nach Tod des Erblassers stellt sich schnell heraus, dass das Erbe überschuldet ist. Die Erben können das Erbe nun ausschlagen. Als Bezugsberechtigte erhalten sie aber das Bausparguthaben ohne Abzüge.


Erbschaftsteuer ist abzuführen:

Bezugsberechtigte, gleich ob Erben oder Dritte müssen bei Tod des Erblassers Erbschaftssteuer zahlen (siehe § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt). Diese richtet sich nach dem Wert des Bausparvertrages.


Vorsicht: Erben können die Auszahlung des Bausparvertrages verhindern!

Bei der Einsetzung eines Bezugsberechtigten handelt es sich zwischen dem Erblasser und der Bank um einen Vertrag zugunsten Dritter, der grundsätzlich nachdem Tode nicht mehr widerrufen werden kann. Mit diesem Vertrag geht der Auftrag an die Bank einher, das Bausparguthaben bei Ableben an den Bezugsberechtigten auszukehren.

 

Oftmals setzt der Erblasser eine Person als Bezugsberechtigten ein, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. Es handelt sich dann um eine Schenkung. Das Schenkungsversprechen bedarf grundsätzlich der notariellen Form (siehe § 518 Abs.1 BGB). Besteht keine notarielle Beurkundung so wird der Formmangel mit Vollzug der Schenkung, also dann, wenn die bezugsberechtigte Person die Bausparsumme ausgezahlt bekommt, geheilt (siehe § 518 Abs.2 BGB). Dies kann mitunter zu Problemen führen: Wurde das Schenkungsversprechen nämlich nicht notariell beurkundet und hat die Bank das Bausparguthaben noch nicht an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, so können die Erben den Auszahlungsauftrag gegenüber der Bank widerrufen und so erwirken, dass das Geld in den Nachlass fällt. Der Bezugsberechtigte geht dann leer aus (siehe BGH, Urteil vom 21.5.2008 - IV ZR 238/06).

Zum Beispiel: Der Erblasser hat einen Dritten als Bezugsberechtigten bestimmt, der nicht sein Erbe ist. Der Bezugsberechtigte freut sich über diese Schenkung sehr, jedoch wird das Schenkungsversprechen nicht notariell beurkundet. Nach dem Tode der Erblassers handeln die Erben schnell: Sie wenden sich an die Bank und widerrufen den Auszahlungsauftrag, mit dem Ergebnis, dass der Bezugsberechtigte kein Geld erhält. Vielmehr fällt der Bausparvertrag in den Nachlass und die Erben profitieren hiervon. Der Bezugsberechtigte geht hingegen leer aus.


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Kommentare: 51 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Manuela Falk (Mittwoch, 12 Juli 2017)

    Hallo,

    meine Tante ist am 05.05.2016 verstorben. Sie war Witwe und hatte keine Kinder. Es gab ein notarielles Testament in dem mein Bruder und ich jeweils zur Hälfte und mein behinderter Sohn mit einem Geldbetrag eingetragen waren. Am 04.05.2016 wurde im Krankenhaus handschriftlich ein Testament aufgesetzt in dem nur noch mein Bruder (Alleinerbe) und seine Familie (Geldbeträge) benannt sind. Mein Bruder hat die Tante ohne unser Wissen ins Krankenhaus gebracht. Als sie starb hat er weder die Schwester der Toten (unsere Mutter) noch mich informiert. Wir erfuhren es aus der Zeitung. Nun erhielt ich am 28.06.2017 ein Schreiben der Bausparkasse, dass ich Begünstigte für einen Bausparvertrag der Verstorbenen bin. Ich soll ein Formular ergänzen und von einem Schwäbisch Hall Berater bestätigen lassen. Am nächsten Tag ging ich mit meiner Tochter zur Volksbank Nordheim, dort war kein Mitarbeiter der Bausparkasse anwesend, die Mitarbeiterin meinte, die Filiale sei nicht zuständig. Ich soll mich an die Filiale in Heilbronn wenden. Dann kam das Wochenende, Betriebsausflug und ganztägige Schulung. Deshalb nach einem Arztbesuch mit meinem kranken Mann am 06.07.17 Besuch der Voba in Heilbronn. Der Sachbearbeiter der BSK ist gerade in die Mittagspause gegangen. Wir machten einen Termin für den 11.07.2017 13.30 Uhr aus. Bei diesem Termin wurde mir mitgeteilt, dass mein Bruder am 08.07.17 die Übertragung des Bausparvertrages veranlasst hat. Der Sachbearbeiter von Heilbronn hat dann bei der Bausparkasse angerufen. Dort wurde mitgeteilt, dass ich mir zuviel Zeit gelassen habe und nun mein Bruder als Alleinerbe sein Widerrufsrecht in Anspruch genommen hat und sie den Betrag des Bausparvertrages übertragen hätten. Da könnte man nichts mehr machen. Ich war total überrascht und geschockt. Nun meine Frage, die Bausparkasse hat sich über 1 Jahr Zeit gelassen mir mitzuteilen, dass ich Begünstigte bin und ich soll dann Schuld sein und zu lange gebraucht haben um mich zu melden, das kann ja wohl nicht wahr sein. Vermutlich hat mein Bruder, der die ganzen Unterlagen hat, mit dem Sachbearbeiter bei der Volksbank Böckingen, dort hat meine Tante gewohnt und ihre Bankverbindung gehabt, ausgemacht, dass die mir erst mitteilen, dass ich Berechtigte bin, wenn der Rechtsstreit beendet ist. Ich hätte ein Gutachten erstellen lassen müssen, dies hätte ca. 15.000,00 Euro gekostet und der Anwalt gab eine Erfolgsquote von nur 30% an. Dies habe ich dann nicht gemacht, da ich meine Nerven schonen wollte (hatte selber Bandscheibenvorfall, kranker Mann und behinderter Sohn, Mutter mit Darmkrebs) da waren andere Sachen wichtiger. Was meinen Sie, kann man gegen die Bausparkasse wegen der langen Zeit bis sie mich benachrichtigt haben, vorgehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuela Falk

  • #2

    Frank Zimmer (Freitag, 08 September 2017 17:26)

    Mein Bruder und ich haben nach dem Ableben unserer Mutter den Erlös aus einem Bausparvertrag geerbt. Nach Abwicklung durch die Sparkasse Vogtland , zu gleichen teilen geteilt, teilte uns die Mitarbeiterin der Sparkasse mit, daß die Auszahlung durch die LBS Sachsen 4 Wochen dauern könnte. Nachdem nun nach einem Monat kein Geld geflossen ist, teilte auf Nachfrage der Sparkasse die LBS mit, mann sei mit der Bearbeitung erst bei Monat April. Wir müßten uns nun noch bis auf unbestimmte Zeit gedulden, bis das Erbe ausgezahlt wird. Eine Frechheit oder. Ist das rechtens? Wir hatten keinen Vertrag mit der LBS . Wir möchten nur unser Erbe. Gruß F. Zimmer

  • #3

    Antwort zu #1 (Sonntag, 10 Juni 2018 23:38)

    Guten Tag,

    hierfür sehe ich keine rechtliche Handhabe. In diesen Fällen gilt: Zeit ist Geld.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #4

    Antwort zu #3 (Sonntag, 10 Juni 2018 23:41)

    Guten Tag,

    grundsätzlich ist die Auszahlung sofort fällig. Oft sind in den AGB Zahlungsmodalitäten versteckt, die insbesondere auch etwas zur Dauer der Auszahlung bestimmen. Das sollten Sie einmal prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #5

    manuela (Dienstag, 17 Juli 2018 09:58)

    meine Tante hat 2 bausparverträge gemacht in dem einen stehe ich und in dem anderen die Schwester von meinem Mann. jetzt meine Frage wer bekommt den von seiner Schwester, die aber schon 1 jahr vorher gestorben ist als meine Tante

  • #6

    Antwort zu #5 (Dienstag, 17 Juli 2018 14:49)

    Guten Tag ersteinmal,

    ohne den Vertrag zu kennen, kann ich nicht zielsicher anworten. Ich gehe aber davon aus, dass der andere Bausparvertrag (also das Guthaben) in die Erbmasse fällt. Das kann aber auch anders beurteilt werden. Insoweit wäre der Vertrag zu prüfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #7

    Fofi (Donnerstag, 09 August 2018 14:02)

    Hallo!
    Meine Oma ist vor kurzem verstorben, ich habe Ihren LBS Bausparvertrag als Begünstigter erhalten.
    Ich habe mit meiner Sparkasse einen Termin gemacht und wir haben eine Kündigung verfasst und gefaxt. Nun wurde mir von meiner Beraterin Sparkasse mitgeteilt, dass dies 120 Arbeitstage (also fast ein halbes Jahr) dauert bis mir das Geld ausgezahlt wird8Sie ahtte mit der LBS in meinem Beisein telefoniert). Die Beraterin vermerkte das es eilig ist ,aber konnte mir nichts versprechen.

    Ist dies Rechtens? Das ich so lang darauf warten muss? Ich bin derzeit vom Pech verfolgt und mein Auto ist kaputt und benötige das Geld dringend. Bisher habe noch nichts über die Bearbeitungszeit lesen können beim Sonderkündigungsrecht im Sterbefall.

  • #8

    Antwort zu #7 (Donnerstag, 09 August 2018 14:11)

    Guten Tag,

    den Bausparvertrag kenne ich nicht und ggf. findet sich dort eine Regelung. Nach dem Gesetz ist der Anspruch mit Beginn des Zahlungsanspruches zur Rückzahlung sofort fällig. Vergehen mehr als 30 Tage, so befindet sich die Sparkasse dann in Verzug (siehe § 286 BGB). Sie sollten die Sparkasse unter Fristsetzung von 2 Wochen zur Zahlung durch Anweisung auf Ihr Konto auffordern und danach einen Rechtsanwalt bemühen. Ggf. macht es Sinn, vorher einmal in den Vertrag hinzuschauen und zu prüfen, ob eine Regelung zur Rückzahlung vereinbart wurde.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #9

    Katja Schürmann (Samstag, 08 September 2018 15:37)

    Guten Tag, meine Mutter hat einen Schwäbisch Hall Bausparvertrag mit ihrem Lebensgefährten abgeschlossen der bis 2020 läuft und ist verstorben. Da es ein Gemeinschaftsvertrag ist , wird wohl auch der Lebensgefährte bezugsberechtigt sein. Gibt es eine Möglichkeit dies anzufechten. Da er bereits alles von einer Mutter aus dem Haus geklaut ist würde ich gerne dagegen an gehen .
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • #10

    Antwort zu #9 (Dienstag, 25 September 2018 11:38)

    Sehr geehrte Frau Schürmann,

    unter dem Punkt "Vorsicht: Erben können die Auszahlung des Bausparvertrages verhindern!" wird beschrieben, was Erben tun können. Dies setzt natürlich voraus, dass der Erbfall bereits eingetreten ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #11

    Marlies Menzel (Freitag, 14 Dezember 2018 20:04)

    Brauche ich den Erbschein für den Bausparer? Wen ja wie lange muß ich warten bis ich ihn habe. Meine Mutti ist am22. 11 Verstorben.

  • #12

    Antwort zu #11 (Montag, 17 Dezember 2018 12:13)

    Guten Tag,

    mit dem Erbschein legitimieren Sie sich als berechtigte Erbin. Wenn die Bausparkasse danach verlangt, dann sollten Sie ihn vorlegen. Wie lange das dauert, vermag ich nicht zu sagen. Das ist abhängig von den Bearbeitungszeiten bei Gericht. Klar ist: je früher Sie ihn beantragen, desto früher erhalten Sie ihn.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #13

    Michael Baumann (Freitag, 08 Februar 2019 18:54)

    Hallo,

    meine Mutter und mein Bruder haben zusammen ein Haus gebaut.
    Hälfte des Hauses ist meiner Mutter ins Grundbuch eingetragen und andere Hälfte mein Bruder. Mein Vater ist nicht eingetragen, da wir wegen seiner Selbstständigkeit ihn aus der Hälfte meiner Mutter raushalten wollten.
    Beide (mein Bruder und meine Mutter) haben über Bausparverträge das Haus zum Teil abbezahlt. Also die Bausparverträge laufen noch.
    Leider ist mein Bruder ohne ein Testament letzten verstorben.
    Meine Mutter auch zusammen mit meinem Vater können die Hälfte (Bauparvertrag Abzahlung) meines Bruders leider nicht decken.

    Was können wir dagegen tun, damit wir das halbe/ganze Haus nicht verlieren?

    Ich bin ca. 2 Stunden vom Haus tätig und habe selber nur eine Mietwohnung.

    D.h. ich selbst bin zwar Kreditwürdig, aber eine so große monatliche Summe ist auch für mich schwer zu stemmen.

    Auf eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Baumann

  • #14

    Sabine Grabert (Donnerstag, 21 Februar 2019 13:59)

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zu einem Bausparvertrag der vorab mit einem Zwischendarlehn beliehen wurde. Laut Bausparkasse entfällt hierbei die Begünstigung. Darlehn ca. 30.000 € 2010 aufgenommen, Bausparerin 2016 verstorben, Zwischendarlehn mit Bausparvertrag 2018 verrechnet. Was ist mit der Restschuld/Bausparvertrag bei einer Erbengemeinschaft, wobei die ursprünglich Begünstigte von dem Darlehn profitiert hat, da Ihr Haus nachweislich mit dem Zwischendarlehn umgebaut wurde. Von 2016-2018 haben nur wir die 1/3 Raten gezahlt, so das jetzt auch noch eine offener Posten angemahnt wurde.
    Freue mich auf Antwort
    MfG

  • #15

    Antwort zu #13 (Montag, 25 Februar 2019 12:26)

    Guten Tag,

    die Finanzierung des Hauses sollte gesichert werden. Ich bin kein Vermögensberater. Vlt. macht es Sinn, wenn Sie Ihre Mietswohnung aufgeben und in das Haus ziehen. Reden Sie vlt. auch mit der Bank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #16

    Antwort zu #14 (Montag, 25 Februar 2019 12:29)

    Guten Tag,

    grundsätzlich gehören zum Nachlass Vermögenswerte einerseits, andererseits aber auch Schulden. Beide Positionen werden vererbt. Ich denke, dass dies auch in Ihrem Fall zutrifft, wobei die Angelegenheit sehr komplex wirkt und ich sie nicht so ganz durchschauen konnte. Daher kann ich Ihnen nur anraten, sich einmal anwaltlich beraten zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #17

    Rottler (Donnerstag, 16 Mai 2019 09:26)

    Kann ich durch Übertragung eines Bausparers (Schenkung an eine Person) verhindern das der Bausparvertrag zur Erbmasse einer Erbengemeinschaft gerechnet wird?
    Vielen Dank

  • #18

    S Krug (Donnerstag, 23 Mai 2019 12:31)

    Guten Tag,

    Ich habe von meinem Mann einen Riester-Bausparvertrag geerbt, für den aber nie steuerliche Vorteile geltend gemacht wurden und auch kaum Zulagen geflossen sind. Ich würde den Vertrag daher gerne schädlich auflösen und mir die Summe der eingezahlten Beträge abzüglich Zulagen auszahlen lassen. Meine Steuerberaterin warnt nun, dass ich auf die ausgezahlte Summe Einkommensteuer zahlen müsste. Das verstehe ich nicht, es handelt sich doch um einen Nachlass, fällt das dann nicht unter meinen Freibetrag in der Erbschaftssteuer? Vielen Dank und freundliche Grüße
    S. Krug

  • #19

    Antwort zu #17 (Donnerstag, 23 Mai 2019 16:35)

    Guten Tag,

    Ihre Frage wird hier beantwortet: https://www.recht.help/erbrecht/pflichtteilsergaenzungsanspruch-erbeteil-trotz-schenkung/

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #20

    Antwort zu #18 (Donnerstag, 23 Mai 2019 16:38)

    Guten Tag,

    ich bin kein Steuerberater und kann Ihre Frage auch nicht beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #21

    Matthias Lorenzen (Donnerstag, 15 August 2019 13:54)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist es zwingend erforderlich, dass das Guthaben an den Bezugsberechtigten bereits ausgezahlt wurde, um den Zugriff des Erben zu verhindern, oder genügt die Übertragung auf ihn, also die namentliche Umschreibung? Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe!
    Viele Grüße

    Matthias Lorenzen

  • #22

    Frage zu Bausparvertrag und Beerdigungszug kosten (Montag, 26 August 2019 19:11)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe folgende Konstellation:
    Erblasser hat mehr als 100.000 Schulden.
    Die Erben haben alle ausgeschlagen
    Bausparen hat ca 1000 € angespart
    Da sonst kein Geld vorhanden war haben die Erben die Kosten für eine normale Beerdigung bisher gezahlt ca. 3500 €.
    Erblasser hat keinen Bezugsberechtigten bestimmt
    Nun zu der Frage:
    Meines Wissen kommen die Kosten für Beerdigung vor allen anderen Gläubigern. Können die ausgeschlagenen Erben irgendwie an den Bausparvertrag ran um einen Teil der Beerdigungskosten zu decken? Wenn ja wie geht man am geschicktesten vor?

  • #23

    Antwort zu #21 (Dienstag, 27 August 2019 10:45)

    Hallo,

    es ist lediglich erforderlich, dass das Guthaben dem Bezugsberechtigten zugewendet wurde, so dass die Schenkung vollzogen ist. Dies kann meiner Meinung nach auch mit einer Umschreibung geschehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #24

    Antwort zu #22 (Dienstag, 27 August 2019 10:47)

    Guten Tag,

    eine Möglichkeit, in Ihrem Fall an Aktiva der Erbmasse zu gelangen, obwohl man kein Erbe (mehr) ist, ist mir nicht bekannt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #25

    M.Meister (Montag, 02 September 2019 05:49)

    Der Vater macht in hohem alter einen Bausparvertrag und träg den Sohn als Begünstigten ein. ca 10 Jahre später stirbt er. Alleinerben sind Sohn und Tochter.
    Nun liest man hier das 'stoppen der Auszahlung' würde eine Schenkung an den Begünstigten verhindern. Wie läßt sich denn die Auszahlung stoppen? Haben beide Erben das Recht dazu? Heißt Auszahlung stoppen, dass der Vetrag auf einen der beiden Erben (evtl den Begünstigten) weiterläuft? Wenn ja wie kommt der andere (die Tochter) dann an ihren Erbanteil aus dem Vertrag?

  • #26

    Antonia Dreifke (Montag, 02 September 2019 13:50)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Mann ist kürzlich tödlich verunglückt. Er hatte einen Bausparvertrag über 100 TEUR, der als Tilgungsersatz für ein Baudarlehen in gleicher Höhe verpfändet ist. Aktuell sind 36 TEUR angespart, bei 50 TEUR Bausparguthaben sollte ein Bauspardarlehen über 50 TEUR zugeteilt werden und das Baudarlehen abgelöst werden. Die Bausparkasse verlangt nun, dass ich als Erbin in den Bausparvertrag eintrete, weiter anspare und das Bauspardarlehen entsprechend abrufe. Dürfen sie das verlangen? Ich möchte lediglich das Guthaben zur Tilgung verwenden und den Rest umfinanzieren.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

  • #27

    Antwort zu #25 (Donnerstag, 05 September 2019 11:55)

    Guten Tag,

    wie im Fließtext beschrieben, können Erben bei einer Schenkung in dieser Konstellation gegenüber der Bank den Auszahlungsauftrag an den Begünstigten widerrufen, so dass der Bezugsberechtigte dann leer ausgeht. Bitte lesen Sie sich einfach die Informationen im Fließtext unter der Überschrift "Vorsicht: Erben können die Auszahlung des Bausparvertrages verhindern!" durch und studieren Sie das betreffende BGH-Urteil.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #28

    Antwort zu #26 (Donnerstag, 05 September 2019 11:56)

    Guten Tag,

    als Erbin treten Sie in Rechte, aber auch in Pflichten des Erblassers ein, weswegen ich davon ausgehe, dass die Bank dies von Ihnen verlangen darf.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #29

    Johann (Montag, 06 April 2020 17:25)

    Guten Tag,
    uns beschäftigt folgende Situation: Meine verstorbene Mutter hat zu Lebzeiten einen Bausparvertrag abgeschlossen und mich als Bezugsperson eingesetzt. Für ihr restliches Vermögen gibt es weder Testament noch eingetragene Bezugspersonen. Fällt der Bausparvertrag (noch nicht fällig) in die Gesamt-Erbmasse, die ich mir mit meinen zwei Geschwistern teile, oder ist nur das Restvermögen die Erbmasse, die durch drei geteilt werden muss, wodurch ich den Bausparvertrag "obendrauf" bekäme?

  • #30

    Sigrid Schulz (Samstag, 11 April 2020 15:56)

    Im August 2019 verstarb unsere Mutter.Es existierte ein Girokonto und ein BSV .In diesem war unsere Bruder (wir sind 3 Geschwister)als Begünstigter eingetragen.Er hat sich die Summe im Februar 2020 auszahlen lassen.Allerdings wurde bis zu diesem Zeitpunkt der BSV vom Girokonto der Verstorbenen bedient.Das Girokonto wurde jetzt zur Auszahlung freigegeben- aber wir meinen,dass unserem Bruder nicht das volle Drittel zusteht,sondern nur abzüglich der geleisteten Zahlungen für das BSkonto!!
    Ist das korrekt??Oder was müßte noch beachtet werden??

  • #31

    Hans-Dieter Hlawaty (Mittwoch, 22 April 2020 17:44)

    Bin Begünstiger eines Bausprvertrages von meinen verstorbenen Bruder
    muss ich Erbschaftsteuer abführen
    M.f.G. Hans-Dieter Hlawaty

  • #32

    Antwort zu #30 (Freitag, 24 April 2020 14:09)

    Sehr geehrte Frau Schulz,

    die Antwort findet sich oben im Fließtext, auf den ich hier verweisen möchte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #33

    Peter Schröder (Sonntag, 07 Juni 2020 13:06)

    Meine Frau ist im März verstorben ,wir haben das Erbe ausgeschlagen ,nun wurde bekannt das meine Frau ein Bausparvertrag auf ihren Namen laufen hat ,aber schon 3 Jahre in der Privatinsolvenz ist .Kann ich den Vertrag auf mich übertragen lassen oder muss ich ihre Schulden bezahlen.
    M.f,G Peter Schröder

  • #34

    Flieger (Freitag, 26 Juni 2020 20:34)

    Ich habe bei Schwäbisch Hall ein Vertrag abgeschlossen mit einer Auszahlung wo ich und mein verstorbener Mann unterschrieben haben jetzt ist eine Schuld die bezahlt werden muss ich dachte das jeder die Hälfte davon übernehmen muss und nicht das ich 100%bezahlen muss wer hat eine Antwort

  • #35

    Antwort zu #33 (Samstag, 27 Juni 2020 07:36)

    Hallo Herr Schröder,

    da Sie weder Erbe, noch Bezugsberechtigter sind, stehen Ihnen am Bausparvertrag wohl keine Ansprüche zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #36

    Antwort zu #34 (Samstag, 27 Juni 2020 07:38)

    Hallo Frau Flieger,

    ich verstehe Ihre Frage nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #37

    Norbert Klein (Sonntag, 05 Juli 2020 12:57)

    Sehr geehrter Herr Nelke,
    mein Vater ist im April verstorben und hatte meine Mutter als Begünstigte seines Bausparvertrags von 2015 (Aachener, jetzt Wüstenrot) eingetragen.
    Sie möchte den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.
    Die Bausparkasse lehnt das ab, mit der Begründung, damit handele es sich um eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung.
    Die BSK drängt zur Sonderkündigung (mit Stornogebühren).
    Was empfehlen Sie?
    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
    Norbert Klein

  • #38

    Antwort zu #37 (Montag, 06 Juli 2020)

    Sehr geehrter Herr Klein,

    ich kann Ihnen ohne nähere Prüfung nichts empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #39

    S. Kunze (Freitag, 05 Februar 2021 12:48)

    Ein verheirateter kinderloser Mann verstirbt und hat viele Jahre zuvor seine Schwester als Begünstigte in seinem Bausparvertrag eingesetzt.
    Einige Wochen vor seinem Tod setzt der Mann dann ein Testament beim Notar auf und bestimmt seinen Ehegatten als Alleinerben.
    Gilt die Begünstigung im Bausparvertrag trotzdem noch für die Schwester?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Mit freundlichen Grüßen, S. Kunze

  • #40

    Anwort zu #39 (Freitag, 05 Februar 2021 13:31)

    Hallo,

    Ihre Frage wird im Fließtext beantwortet. Konkret kommt drauf an, was im Testament bestimmt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #41

    Siggi (Freitag, 19 Februar 2021 13:49)

    Mein Vater ist Ende August 20 gestorben. Es gab einen Begünstigten für eine 3. Person. Kurz vor dem Tod erfolgte die Veranlassung zur Auszahlung der Bausparsumme. Auszahlung erfolgte auf sein noch bestehendes Konto nach dem Tod. Wem steht die Summe zu?

  • #42

    Antwort zu #41 (Montag, 22 Februar 2021 18:38)

    Sehr geehrter Siggi,

    anhand Ihrer Informationen kann man Ihre Rechtsfrage leider nicht beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #43

    Siggi (Dienstag, 23 Februar 2021 18:40)

    Zu Frage 42 nochmal. Ich bin Tochter, Begünstige des Bausparvertrages ist die Lebensgefährtin meines Vaters. Es gibt kein Testament. Veranlassung zur Auszahlung des BSV erfolgte ca. 20.8.20, gestorben ist mein Vati am 30.8.20, ausgezahlt wurde die Summe am 15.9. auf sein bis dahin noch bestehendes Girokonto. Bekommt Geld die Erben oder die Lebensgefährtin. Danke

  • #44

    Sylke (Mittwoch, 24 Februar 2021 09:15)

    Hallo, mein Fall liegt schon einige Zeit zurück, aber kurz gesagt meine Oma hat zu Lebzeiten meine Mutter als Begünstigte in Ihrem Bausparer gemacht ( meine Mutter wusste es aber nicht) .Haben dann eine Generalvollmacht über einen Notar veranlasst da meine Oma nicht mehr richtig in der Lage war Entscheidungen zu treffen. Kurze Zeit später wollte meine Oma das meine Mutter den Bausparer übernimmt und bespart. Ich haben dann mit meiner Generalvollmacht den Bausparer auf meine Mutter überschrieben, den Sie dann noch eine Zeitlang bespart hat. Auf Grund des Minus Zins hat die Bank und geraten den Bausparer aus zahlen zulassen, was wir auch taten. Kurze Zeit später ist meine Oma verstorben. Nach dem Tod meiner Oma hat meine Tante (auch Erbin) Anspruch geltend gemacht der Bausparer gehört mit in die Erbmasse, da sie meint die Übertragung wäre nicht richtig gewesen. Meine Frage fällt ist der Bausparer (der nicht mehr da ist) mit in die Erbmasse, obwohl meine Mutter schon vor der Übertragung Begünstigte war.
    Viele Dank.

  • #45

    Antwort zu #43 (Mittwoch, 24 Februar 2021 13:08)

    Hallo,

    ich kann die Frage anhand der Informationen nicht zielsicher beantworten. Es spricht aber vieles dafür, dass das Geld nunmehr zur Erbmasse gehört und dass die Begünstigte deswegen keinen Anspruch mehr auf das Geld hat. Bitte schauen Sie sich im Fließtext den Punkt "Vorsicht: Erben können die Auszahlung des Bausparvertrages verhindern!" an und prüfen Sie, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #46

    Antwort zu #44 (Mittwoch, 24 Februar 2021 13:12)

    Hallo,

    auch Ihre Anfrage kann ich nicht zielsicher ohne Einblick in das Vertragswerk beantworten. Es spricht jedoch einiges dafür, dass Ihre Tante die Summe nicht beanspruchen darf. Aber wie gesagt: ohne Einblick in ein Testament und das Vertragswerk sowie ggf, weitere Papiere, kann ich leider nichts genaues sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #47

    Martin R. (Donnerstag, 04 März 2021 16:44)

    Hallo, ich habe folgende Frage. Wenn ein Ehepartner/in verstirbt, was passiert dann mit dem gemeinsamen Bausparvertrag. Fällt er in die Erbmasse oder kann der/die verbliebene Ehepartner/in frei darüber verfügen, z.B. kündigen ?
    MfG

  • #48

    Pohl (Donnerstag, 29 April 2021 10:18)

    Hallo,
    ich bin Pflichtteilsberechtigt und es existiert ein Vermächtnis zu einem Bausparvertrag. Als Vermächtnisberechtgte ist eine fremde Person eingesetzt. Gehört das Vermächtnis mit zum Nachlass des verstorbenen? Wie erfahre ich den Wert des Bausparvertrages?
    Wie kann ich eine Auszahlung des Bausparvertrages unterbinden und welche Fristen sind ein zu halten um eine Auszahlung zu verhindern?
    Danke.

  • #49

    Frank Brade (Sonntag, 16 Mai 2021 19:21)

    Meldet die Bausparkasse im Todesfall des Bausparers das Bausparguthaben an das Erbschaftsteuerfinanzamt?

  • #50

    Antwort zu #47 & #48 (Montag, 17 Mai 2021 09:25)

    Hallo,

    ob der Bausparvertrag zur Erbmasse gehört oder nicht, kann ich aufgrund Ihrer Informationen nicht ermitteln. Im Fließtext oben können Sie nachlesen, wann ein Bausparvertrag in die Erbmasse fällt und wann dies nicht der Fall ist. Es ist halt zu fragen, ob ein Bezugsberechtigter bestimmt wurde oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt

  • #51

    Antwort zu #49 (Montag, 17 Mai 2021 09:26)

    Sehr geehrter Herr Brade,

    das weiß ich leider nicht. Wenn Sie eine Antwort finden, dann würde ich Sie bitten, diese hier zu erwähnen, damit auch andere -wie ich- etwas hinzulernen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven Nelke
    Rechtsanwalt