Amtliche Widerrufserklärungen - Wann kann Ihr Darlehen noch widerrufen werden?



Bitte beachten Sie, dass dieses Thema in der Rechtspraxis Rechtsthema zwischenzeitlich nahezu bedeutungslos geworden ist. Aus diesem Grunde haben wir unseren Support eingestellt.


Prüfung des Kreditvertrages kann sich lohnen!

Sie haben als Verbraucher ein privates Darlehen aufgenommen, um zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren? Dann sollten Sie den Kredit unbedingt einmal prüfen oder prüfen lassen: Mitunter können Sie viel Geld sparen! Die Banken haben in der Vergangenheit nämlich oftmals unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung beginnt keine Frist für den Widerruf, das heißt, dass Sie auch Ihre alten Verträge widerrufen können.  Der Widerruf bewirkt, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Welche Früchte der Widerruf dann tragen kann, wird unten näher beschrieben. Mitunter können Sie mehrere tausend oder gar zehntausend Euro sparen!

 

Stellen Sie eine Abweichung Ihrer Widerrufsbelehrung von dem "amtlichen" Muster fest, dann besteht die gute Möglichkeit, dass die Widerrufsbelehrung falsch ist. Die Banken können sich dann nämlich nicht mehr darauf berufen, dass Sie die Widerrufsbelehrung abgeschrieben haben; es besteht also kein Vertrauensschutz mehr (zur Gesetzlichkeitsfiktion siehe z.B. BGH, Urteil vom 15.8.2012 - VIII ZR 378/11).

 

Eine Abweichung ist dann gegeben, wenn entweder von der äußerlichen Form oder von dem Inhalt abgewichen wurde, wobei kleinste Abweichung ausreichend um den Vertrauensschutz zu lasten der Banken auszuräumen.


Amtliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2002:

Die Gerichte haben hierzu entschieden, dass der Gesetzgeber die Widerrufsbelehrung bereits falsch formuliert hat. Ist Ihre Widerrufsbelehrung ähnlich formuliert, ist das Darlehen höchstwahrscheinlich widerruflich (siehe BGH, Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11).

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 2. August 2002

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen]  ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) (oder durch Rücksendung der Sache) widerrufen. die Frist beginnt frü­hestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an:

 

 Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben]. Können Sie uns die empfangene Lei­stung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewahren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn de Verschlech­terung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich ge­wesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beein­trächtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.]

 

Besondere Hinweise

 

Finanzierte Geschäfte

 

(Ort). (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)

 

Quelle: http://www.bmd-verband.de/wp-content/uploads/2014/09/bgb1.pdf

Klicken Sie auf das nachfolgende Bild, um Abweichung bei der Form zu überprüfen.


Amtliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2004:

Die Gerichte haben hierzu entschieden, dass der Gesetzgeber die Widerrufsbelehrung bereits falsch formuliert hat. Ist Ihre Widerrufsbelehrung ähnlich formuliert, ist das Darlehen höchstwahrscheinlich widerruflich (siehe BGH, Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11).

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2004

       Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an:

Widerrufsfolgen

 

 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezo­gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben). Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prü­fung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] zurückzusen­den. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlun­gen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise

 

Finanzierte Geschäfte

 

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)

 

Quelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl104s3102.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl104s3102.pdf%27]__1429093432158


Amtliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2008:

Der Wortlaut dieser Widerrufsbelehrung ist an und für sich in Ordnung. Allerdings haben die Banken oft eigene Variationen benutzt und hier und da entscheidende Stellen geändert. Sollte der Wortlaut Ihrer Widerrufsbelehrung abweichen, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Vertrag widerruflich ist.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2008

      

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben]. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind [auf unsere Kosten und Gefahr] zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise

 

Finanzierte Geschäfte

 

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)

 

 Quelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl108s0292.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl108s0292.pdf%27]__1418657907157

Klicken Sie auf das nachfolgende Bild, um Abweichung bei der Form zu überprüfen.


Amtliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2009:

Der Wortlaut dieser Widerrufsbelehrung ist an und für sich in Ordnung. Allerdings haben die Banken oft eigene Variationen benutzt und hier und da entscheidene Stellen geändert. Sollte der Wortlaut Ihrer Widerrufsbelehrung abweichen, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Vertrag widerruflich ist.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2009

      

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] . Der Widerruf ist zu richten an:

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.  [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.  Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.

 

Besondere Hinweise

 

Finanzierte Geschäfte

 

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)

 

 Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Muster_fuer_die_Widerrufsbelehrung_110610_220211.pdf?__blob=publicationFile

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Amtliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2010:

Der Wortlaut dieser Widerrufsbelehrung ist an und für sich in Ordnung. Allerdings haben die Banken oft eigene Variationen benutzt und hier und da entscheidene Stellen geändert. Sollte der Wortlaut Ihrer Widerrufsbelehrung abweichen, haben Sie gute Chancen, dass Ihr Vertrag widerruflich ist.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr.39, ausgegeben zu Bonn am 29. juli 2010

Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

 

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widenufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widenuf ist zu richten an:

 

 

Widerrufsfolgen

 

Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von  Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.


Quelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl110s0977.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl110s0977.pdf%27]__1418658523727

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Amtliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem Jahre 2011:

Es ist umstritten, ob diese Widerrufsbelehrung  in Ordnung oder nicht. Es gibt Gerichte, die den gesetzliche Verweis auf § 492 Abs.2 BGB, der widerrum einen Verweis enthält, als zu verwirrend bewerten und annehmen, dass der Verbraucher nicht deutlich genug über den Beginn seines Widerrufrechts aufgeklärt wird (so z.B. OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 2.12.2015 - 3 U 108/15; LG Ravensburg, Urteil vom 19.11.15 -  2 O 223/15). 

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 3. August 2011

      

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Widerrufsfolgen

 

Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von [..] Euro zu zahlen. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

 

Besondere Hinweise

 

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)

 

 Quelle: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl111s1600.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl111s1600.pdf%27]__1418659690155

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Wann ein Darlehen noch widerrufen werden kann:

Zu beachten ist, dass das Urteil einen Einzelfall beurteilt. Ihr Einzelfall könnte anders bewertet werden. Selbst, wenn die Formulierung der Widerrufsbelehrung an sich in Ordnung ist, kann der Widerruf aus einer Vielzahl von Gründen dennoch erklärt werden, z.B.:

 

  • Die Bank kann nicht nachweisen, dass Ihnen mit Vertragsschluss eine schriftliche Kopie der Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde;
  • Die Bank hat vergessen, den Zinsbetrag einzutragen;

Weitere Informationen zum Thema "Widerruf von Krediten":


Sie wollen Ihren Kredit widerrufen und eine Menge Geld sparen? - Wie wir Ihnen helfen können!

Da es um viel Geld geht, sollten Sie sich unter Umständen schon frühzeitig an einen Rechtsanwalt wenden: Dieser sagt Ihnen nicht nur, ob das Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat und widerrufen werden kann. Er hilft Ihnen auch bei der Erarbeitung einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Strategie. Zudem sollten die Schritte, wie Sie Ihren "Widerrufsjoker" ausspielen, von Anfang wohl überlegt und zielgerichtet in die Wege geleitet werden. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Wir vertreten Sie deutschlandweit. Sollten Sie nicht aus Köln oder der Umgebung kommen, werden wir überwiegend telefonisch und postalisch in Kontakt treten, so dass auch Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen dürfen.

 

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