Kündigung bei Mutterschutz vor, während und nach der Schwangerschaft der werdenden Mutter

Während der Schwangerschaft und noch 4 Monate nach Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz (siehe § 9 MuSchG). Der Kündigungschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist, wobei die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft durch Vorlage eines ärztlichen Dokumentes wie zum Beispiel den Mutterpaß auch bis zu 2 Wochen nach einer erfolgten Kündigung anzeigen darf, wenn die Verspätung unverschuldet war.