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Pfando hat Ihr Auto abgeschleppt oder mitgenommen? - Wie Sie die Versteigerung verhindern und die Herausgabe des PKW erzwingen können!

Das "Autopfandhaus" Pfando ist verpflichtet, das in einer "Nacht und Nebel Aktion" abgeschleppte Auto einstweilen zurückzugeben, bevor es zur Versteigerung kommt (LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2023 - 10 O 24/23).

Das "Autopfandhaus" Pfando darf ein KFZ eines Kunden nicht ohne dessen Einwilligung einfach mitnehmen, selbst wenn ein vermeintlicher Zahlungsrückstand besteht. Dies stellt nämlich verbotene Eigenmacht dar. Vielmehr ist Pfando verpflichtet, das abgeschleppte Fahrzeug unverzüglich wieder herauszugeben. Eine Veräußerung des Fahrzeugs ist ebenfalls untersagt (Landgericht Weiden i.d. OPf., Beschluss vom 12.02.2024 - 23 0 58/24).



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Zum Sachverhalt: Mandantin verkaufte Ihr Fahrzeug an Pfando und geriet in Zahlungsschwierigkeiten!

Unsere Mandantin berichtete, dass sie rasch Geld benötigte. Sie verkaufte ihr Fahrzeug an die Pfando GmbH für einen Spottpreis weit unter Wert. Sie ging aber davon aus, dass sie es gegen Rückzahlung des Kaufpreises jederzeit zurückerwerben könne. Für die Nutzung des Fahrzeugs hatte sie sodann monatliche Raten in beträchtlicher Höhe an die Pfando Vermietungs GmbH zu entrichten. Als sie sich das nicht mehr leisten konnte, mahnte Pfando sie ab und ließ ihr Fahrzeug in einer "Nacht und Nebel"-Aktion abschleppen.

 

Unsere Mandantin ist jedoch dringend auf das Auto angewiesen gewesen, u.a. um zur Arbeit zu kommen. Zudem drohte der vollständige Verlust des Fahrzeugs. Abgescheppte Fahrzeuge

 

Wir rieten unserer Mandantin dazu, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.


LG Weiden i.d. OPf: Pfando darf den PKW nicht versteigern und ist zur unverzüglichen Herausgabe des entwendeten Fahrzeugs verpflichtet!

Das Gericht folgte unserer Auffassung. Es hat Pfando die Versteigerung des Fahrzeugs verboten und zur  einstweiligen Herausgabe des Fahrzeugs an unsere Mandanten.


Den Beschluss des LG Weiden i.d. OPf. (Beschluss vom 12.02.2024 - 23 0 58/24) gibt es hier:

(Anmerkung: Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.)

Tenor:

1. Die Antragsgegnerinnen werden als Gesamtschuldner - einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verpflichtet, den PKW des Herstellers BMW mit Modellbezeichnung 118i und mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und - zuletzt - mit amtlichen Kennzeichen XXX herauszugeben.

 

2. Den Antragsgegnerinnen werden bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf, - einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verboten, den im Antrag zu 1. näherbezeichnete PKW des Herstellers BMW mit Modellbezeichnung 118i und mit Fahrzeugidentifikations-Nr.: XXX und - zuletzt - mit amtlichen Kennzeichen XXX zu veräußern und/oder veräußern zu lassen.

 

3. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

 

4. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

 

5. Mit dem Beschluss ist zuzustellen: Antragsschrift vom 05.02.2024

 

Gründe:

 

Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 05.02.2024 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

 

Die Wertfestsetzung hat ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 1 GKG, 3 ZPO.


Die Entscheidung als Druckversion gibt es hier:

(Anmerkung: Die vorbezeichnete Entscheidung ist anonymisiert, um die Prozessbeteiligten unkenntlich zu machen. Sie ist nicht rechtskräftig.)

Die Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Download
LG Weiden i.d. OPf., Einstweilige Verfügung vom 12.02.2024 - 23 0 58/24 - Versteigerung durch Pfando verhindert und Pfando zur Herausgabe des KFZ verpflichtet
Schleppt Pfando das Fahrzeug wegen Zahlungsrückstand ab, dann droht dessen Versteigerung und damit der endgültige Verlust. Die Rechtslage stellt sich aber wie folgt dar: Pfando darf ein Fahrzeug nicht ungefragt abschleppen und im Anschluss nicht versteigern.
LG_Weiden_23_O_58_24.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.0 MB

Was ist der Haken an Pfando ?

Pfando ist kein "Pfandleihhaus" und dass ist scheinbar vielen Kunden von Pfando eben nicht klar. Einschlägige Erfahrungsberichte im Internet lassen die Vermutung zu, dass dieser Irrtum sich wiederholt. Tatsächlich verkaufen Pfando-Kunden die Fahrzeug -oftmals weit unter Wert- und mieten diese dann teuer zurück. Ob das Fahrzeug jemals wieder zurückgeführt wird, liegt ganz allein bei Pfando. Rechtlich sind sie hierzu aber nicht verpflichtet. Das sollte jeder Pfando-Kunden wissen!


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