14. April 2023
✓✓✓Ist abgelichtete Person ein minderjähriges Kind, dann haben die gesetzlichen Vertreter -in der Regel die Eltern- in die Veröffentlichung des Bildes, Fotos oder Videos einzuwilligen. Wenn das Kind bereits über die erforderliche Geistesreife verfügt, ist daneben sein Einverständis erforderlich. Im Übrigen können bereits erteilte Einwilligungen widerrufen werden, wenn sich die innere Einstellung zur Veröffentlichung erheblich änderte - LG Bielefeld, Urteil vom 18.09.2007 - 6 O 360/07✓✓✓