Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung - "Datum des Poststempels"


  • "Der/Die Auftraggeber wurde/n heute darüber belehrt, dass er/sie diese Beitrittserklärung innerhalb der Frist von einer Woche schriftlich widerrufen kann/können; Die Frist beginnt nach Aushändigung dieser Widerrufsbelehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels) an die ... "


Diese Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, da Sie nicht deutlich genug über die Rechte des Verbrauchers aufklärt: Der Klammerzusatz in der Belehrung Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels) ist geeignet, auch einen verständigen und durchschnittlich informierten Adressaten zu einem Irrtum über die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Ausübung des Widerrufs zu veranlassen (siehe   Oberlandesgericht München,  Urteil vom 31.03.2011 - 29 U 3822/10).

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